Kulturflatrate auf dem Vormarsch
Die Debatten über Piraterie und Enteignung von Kultur im Internet nehmen erstaunlich zu. Youtube streitet sich mit der GEMA; Google reißt die Rechte aller Autoren an sich (und meint, die könnten sich ja melden, wenns nicht passt), und der Heidelberger Appell nimmt die Google-Debatte, wirft sie in einen Topf mit Open Access und holt damit die ‘ewig Gestrigen’, die Gegner von Filesharing und Googles Volltextsuche, aus ihren mit Polemik gefüllten Höhlen.
Und ausgerechnet jetzt melden sich die Grünen (namentlich die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz im Europäischen Parlament) als erster seriöser Debattant auf der Bühne.
Die stellten am Freitag ihr Kurzgutachten zur “Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht” im Europäischen Parlament vor.
Ich muss gestehen, ich selbst bin ein Verfechter des Gekauften. Vor einiger Zeit habe ich mich wieder ‘historisiert’ und bin auf Schallplatte umgestiegen. Und obwohl ich als Retrogamer nie Probleme hatte, mir auch legal Spiele herunterzuladen die als ‘abandoned’ gelten, ist es doch angenehmer ein originales Manual neben sich liegen zu haben, als per alt-tab in ein schmutzig gescanntes digitales Abbild desselben zu springen.
Trotzdem ist dies meine subjektive Sicht (ich bin mancherarts ein Sammler, und wir sind eine besondere Form ‘analoger Nerds’) – objektiv bin ich der Idee des Filesharings nicht abgeneigt; ist es doch auch eine Art, die Industrie unter Druck zu setzen. Niedrigere Kinoeinnahmen sorgen für weniger Blockbustermentalität und vielleicht für ein wenig mehr Qualität. Und wenn nur noch das gekauft wird, was einen wirklich persönlichen Wert besitzt (und der Rest eben heruntergeladen) bestimmt wieder diese Bindung des Konsumenten an das Produkt den Markt – ob dies nun über besondere Filme erreicht wird, oder durch Extras, Artwork etc.
Ich stehe der Idee einer Kulturflatrate (Definition bei Netzpolitik) also wohlwollend gegenüber, und habe dementsprechend das Gutachten auf die meiner Meinung nach wichtigsten Absätze gescannt:
Besonders erfreut bin ich, das in dem Dokument der Fakt der Enteignung untersucht und sofort negiert wird, und damit der ‘Google-Books’ und ‘Open Access-Debatte’ ein wichtiges Schlagwort raubt – wenn nur mal jemand zuhören würde.
Auch interessant ist der Umgang mit einer der Hauptfragen einer möglichen Kulturflatrate. Wenn den Urhebern ein Einspruch gegen die digitale Veröffentlichung über p2p-Portale o.ä. über die gesetzliche Festsetzung genommen wird, so stellt dies eine “Beeinträchtigung der rechtlichen Stellung des Rechteinhabers” dar, da ihm das Mittel der Klage vorenthalten wird. Um diesen rechtlichen Anspruch aber durchzusetzen, so sagt das Gutachten, seien wiederum “massive Eingriffe in das Recht der informationellen Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis der Internetnutzer, auch wenn sie keine urheberrechtswidrigen Handlungen vornehmen”, nötig. Mit diesen Problemen einher ginge natürlich die Illegalisierung einer ganzen Generation, die sich durch die Kulturflatrate erübrigen würde.
Soll die Kulturflatrate nun eine pauschalisierende Abgabe im Sinne der GEZ sein, bei der jeder Internetnutzer Gebühren zahlt, ob er nun p2p-Portale nutzt oder nicht? Im Grunde schon, die Kultursteuer im Sinne der Allgemeinheit – und natürlich ebenso polariserend (und nach meiner Meinung unumgänglich) wie die GEZ. Und doch zeigt das Gutachten auf clevere Art, und ausgehend von einer nach Breitbandgeschwindigkeit gestaffelten Bezahlung, die Richtigkeit dieser Vorgehensweise auf:
Vertreter der Musikindustrie haben mehrfach darauf verwiesen, dass „Breitbandinhalte wie Musik oder Film“ der „Motor für die Verbreitung schneller Internetanschlüsse“ seien. Daraus wird die Folgerung gezogen, dass niemand „für eine superschnelle Breitband-DSL-Flatrate [zahlt], um darüber zu mailen und Nachrichten zu lesen.“ Wenn dies zutrifft, kann nicht von einer Ungerechtigkeit ausgegangen werden, wenn die Höhe des Beitrags zur Kulturflatrate von der Geschwindigkeit des Internetzugangs abhängig gemacht wird.
Das Gutachten, so naiv es auch mitunter daherkommen mag, macht Hoffnung (wenn auch unverständlicherweise der internationale Aspekt völlig ausgeklammert wird – und was ist das web, wenn nicht world wide), und gibt zumindestens ein paar interessante Untersuchungen und Argumentationen in die Hand, die die Diskussion hoffentlich weiter anheizen.
Persönlich bin ich jedoch auch nicht überzeugt von dem Thema, und besonders Google macht mir Angst mit dem überheblichen Streben nach Verlagsmonopol – man stelle sich die Welt in zehn Jahren vor; wenn wir Musik und Videos über Youtube schauen, Bücher über GoogleBooks lesen, das Internet und unsere eigenen Rechner über Google durchsuchen und, ja, unsere Blogstatistiken von Google erfassen lassen. Ok, das ist alles heut schon so – aber dann, in zehn Jahren, will Google vielleicht endlich das erlangte Wissen und die erlangte Macht nutzen. Und wer könnte es verdenken?
Natürlich hat das alles nichts mit der Kriminalisierung einer Generation zu tun, sondern nur mit den aktuellen Höhenflügen von ‘Bücherscannern’. Beide Entwicklungen haben dennoch eine prägnante Gemeinsamkeit. Letztlich sind wir nur in der Misere gelandet, weil es weder Film-, Musik- noch Bücherindustrie geschafft haben, im modernen Markt Fuß zu fassen, und sich sinnvoll und rechtzeitig auf Onlinedistribution einzustellen. Nun wird also von hoher Stelle (ja, ich vergleiche den Staat mit Google) dieser Distributionsweg aufgezwungen, und in beiden Fällen ja auch angemessen vergütet.
Ich jedenfalls werde die Entwicklungen um die Kulturflatrate mit Spannung weiterverfolgen.
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